Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge, die über nodura.de zustande kommen. Sie sind bewusst kurz gehalten und in normalem Deutsch geschrieben – wer wissen will, woran er ist, soll das in zehn Minuten herausfinden können.
Fassung vom 25. August 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter ist Arwin Simon Fattahy, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Nodura“. Die vollständige Anbieterkennzeichnung mit Anschrift und Kontaktdaten steht im Impressum.
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die auf nodura.de angebotenen Leistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu überwiegend privaten Zwecken schließt (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Welche Rolle gilt, wird im Bestellvorgang abgefragt; für Unternehmer gilt zusätzlich § 19.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung. Auch das Absenden einer Anfrage über den Warenkorb ist unverbindlich: es entsteht dadurch weder ein Vertrag noch eine Zahlungspflicht.
Der Regelfall ist der Angebotsweg. Nach der Anfrage stimmen wir den Umfang ab und hinterlegen im Kundenbereich ein ausdrücklich als verbindlich bezeichnetes Angebot. Dieses Angebot ist ein Antrag im Sinne des § 145 BGB. Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem der Auftraggeber das Angebot im Kundenbereich annimmt. Die anschließende Zahlung ist Erfüllung des bereits geschlossenen Vertrags und für dessen Zustandekommen nicht maßgeblich.
Ein hinterlegtes Angebot gilt 14 Tage ab dem darin genannten Datum. Danach können wir es zurückziehen oder neu kalkulieren – vor allem, wenn sich zwischenzeitlich Materialpreise geändert haben. Ein bereits angenommenes Angebot bleibt davon unberührt.
Unmittelbar nach der Annahme versenden wir die Auftragsbestätigung per E-Mail. Sie enthält die Vertragsdaten, diese Bedingungen und die Widerrufsbelehrung in einer speicherbaren Form (§ 312f BGB). Für den Beginn der Widerrufsfrist ist der Zugang dieser E-Mail maßgeblich, siehe § 16 und die Widerrufsbelehrung.
Wird ausnahmsweise ohne vorheriges Angebot direkt bezahlt, gibt der Auftraggeber mit dem Abschluss des Bezahlvorgangs ein verbindliches Angebot ab; der Vertrag kommt dann mit der Bestätigung des Zahlungseingangs und dem Versand der Auftragsbestätigung zustande.
Bei individuellen Anfragen über das Kontaktformular kommt der Vertrag erst durch ein von beiden Seiten bestätigtes Angebot zustande.
§ 3 Vertragsschluss Schritt für Schritt
Welche technischen Schritte zum Vertrag führen, muss vorher klar sein (Art. 246c EGBGB). Es sind diese fünf:
- Auswahl der Leistungen und Pakete im Warenkorb – unverbindlich und jederzeit änderbar.
- Absenden der Anfrage mit Kontakt- und Geräteangaben. Auch das ist unverbindlich und kostet nichts.
- Abstimmung des Umfangs; danach hinterlegen wir ein verbindliches Angebot im Kundenbereich.
- Annahme des Angebots durch den Auftraggeber – in diesem Moment kommt der Vertrag zustande.
- Zahlung über Stripe und Zugang der Auftragsbestätigung per E-Mail.
§ 4 Vertragstext, Sprache und Eingabefehler
Den Vertragstext – Auftragsdaten, diese Bedingungen, Widerrufsbelehrung und Haftungsausschluss in der bei Bestellung geltenden Fassung – speichern wir und senden ihn mit der Auftragsbestätigung in Textform zu. Nach Anmeldung ist er zusätzlich jederzeit im Kundenbereich abrufbar. Die aktuelle Fassung dieser Bedingungen lässt sich auf nodura.de abrufen, speichern und ausdrucken.
Vertragssprache ist Deutsch. Website und Abwicklung sind zusätzlich auf Englisch verfügbar; weichen die deutsche und die englische Fassung dieser Bedingungen voneinander ab, gilt die deutsche.
Vor dem Absenden einer Anfrage und vor der Annahme eines Angebots werden alle Angaben in einer Übersicht angezeigt. Bis zum Absenden lassen sich Eingabefehler jederzeit korrigieren: Auswahl im Warenkorb ändern, in das jeweilige Feld zurückgehen oder den Vorgang abbrechen. Fällt ein Fehler erst danach auf, genügt eine E-Mail – bis zum Leistungsbeginn ändern wir das ohne Kosten.
§ 5 Gegenstand der Leistungen
Nodura erbringt Leistungen an vorhandener Hardware des Auftraggebers sowie den Zusammenbau neuer Systeme aus vom Auftraggeber gestellten oder gemeinsam ausgewählten Komponenten. Die Leistungen gliedern sich in drei Arten mit unterschiedlichem Ablauf:
- Fernwartung: Optimierung von Betriebssystem-, Treiber- und Spieleinstellungen über eine vom Auftraggeber gestartete Fernsitzung. Das Gerät bleibt beim Auftraggeber.
- Arbeiten am Gerät: Erneuerung von Wärmeleitmaterial an Grafikkarten, Notebooks und Prozessoren, Reinigung, Lüftertausch. Das Gerät wird eingeschickt oder übergeben.
- Konsolen und Neubau: Aufarbeitung von Spielkonsolen sowie Zusammenbau, Verkabelung und Einrichtung kompletter Systeme.
§ 6 Leistungsbeschreibung und Messwerte
Der konkrete Umfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und dem gewählten Paket zum Zeitpunkt der Bestellung.
Vor und nach dem Eingriff werden die relevanten Werte gemessen und dokumentiert. Der Auftraggeber erhält dieses Protokoll.
Angaben zu Bildraten, Temperaturen, Latenzen und Lautstärken auf der Website und im Performance-Rechner sind Erfahrungswerte aus vergleichbaren Aufträgen. Sie ordnen die Größenordnung ein und sind ausdrücklich keine Zusage eines bestimmten Ergebnisses. Was erreichbar ist, hängt vom Ausgangszustand des Geräts ab – und der ist vor dem Öffnen nicht vollständig bekannt.
§ 7 Preise und Zahlung
Es gelten die zum Bestellzeitpunkt angegebenen Preise. Alle Preise sind Endpreise.
Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG erbringt Nodura steuerfreie Leistungen. In Rechnungen wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen; ein Vorsteuerabzug ist entsprechend nicht möglich.
Bei allen Leistungen, für die Hardware eingeschickt wird, ist der Versand im Preis enthalten: ein trackbarer und versicherter Hin- und Rückversand mit DHL, je Auftrag genau eine Sendung zu uns und eine Sendung zurück. Zusätzliche Versandkosten entstehen dafür nicht. Was für weitere Sendungen gilt, steht in § 10.
Die Zahlung erfolgt vor Leistungsbeginn über den Zahlungsdienstleister Stripe. Welche Zahlungsarten zur Verfügung stehen, zeigt der Bezahlvorgang. Nodura erhält und speichert keine Kartendaten.
Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB). Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Der Auftraggeber kann mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Mitwirkung des Auftraggebers
Ohne Mitwirkung des Auftraggebers sind die Leistungen nicht durchführbar. Erforderlich sind insbesondere:
- Eine vollständige Datensicherung vor Beginn der Arbeiten. Das ist die wichtigste Pflicht in diesem Abschnitt – siehe den Hinweis unten.
- Zutreffende Angaben zur Hardware, zum Ausgangszustand und zu bekannten Vorschäden oder früheren Reparaturen.
- Die Berechtigung, über das Gerät zu verfügen. Bei fremdem Eigentum ist die Zustimmung des Eigentümers einzuholen.
- Bei Fernwartung: eine stabile Internetverbindung und Anwesenheit während der Sitzung.
- Bei Arbeiten am Gerät: transportsichere Verpackung und Beilage des benötigten Zubehörs.
- Das Aufheben von Sperren, die die beauftragte Arbeit blockieren – etwa ein BIOS-Passwort, eine aktive Laufwerksverschlüsselung oder eine Kontobindung der Konsole. Zugangsdaten brauchen wir dafür nicht und wollen wir nicht.
Nodura führt keine Datensicherung durch und greift nicht auf persönliche Dateien zu. Arbeiten an Betriebssystem, Treibern und Firmware können im Ausnahmefall dennoch zu Datenverlust führen. Ohne eigene Sicherung ist ein Datenverlust nicht wiederherstellbar. Bitte vor jedem Auftrag sichern – auch bei Fernwartung.
§ 9 Versandweg und Versandadresse
Leistungen, für die Hardware verschickt oder übergeben werden muss, werden ausschließlich mit einer Liefer- und Rückversandadresse in Deutschland erbracht. Anfragen mit einer Lieferadresse außerhalb Deutschlands können für diese Leistungen nicht angenommen werden. Der Hinweis steht auf jeder betroffenen Leistungsseite und im Warenkorb, bevor eine Anfrage abgesendet wird.
Remote-Leistungen sind davon nicht betroffen: dabei verlässt keine Hardware den Standort des Auftraggebers, und sie können auch aus dem Ausland beauftragt werden.
Der Versand erfolgt in beide Richtungen ausschließlich mit DHL. Nach Zahlungseingang stellen wir einen DHL-Versandschein bereit; damit wird die Hardware in einer DHL-Filiale oder an einer Packstation eingeliefert. Empfangsadresse ist ausschließlich:
Arwin Simon FattahyPostnummer 953 385 648
Postfiliale 445
81927 München
Deutschland
Bitte ausschließlich mit DHL versenden und die Postnummer auf den Aufkleber schreiben. Die Empfangsadresse ist eine Postfiliale: Sendungen anderer Zusteller werden dort nicht angenommen, und ohne Postnummer ist eine Sendung nicht zustellbar. Die Anschrift im Impressum ist eine reine Zustellanschrift für Post und förmliche Zustellungen – Kundenpakete können dort nicht entgegengenommen werden.
§ 10 Umfang, Versicherung und Transportrisiko
Im Preis enthalten ist je Auftrag genau eine Sendung zu uns und eine Sendung zurück, jeweils trackbar und versichert. Jede weitere Sendung geht zulasten des Auftraggebers und wird zum tatsächlichen Porto berechnet – etwa ein erneuter Versand, weil eine Rücksendung nicht abgeholt wurde, weil ein falsches oder unvollständiges Gerät angekommen ist oder weil Teile nachgereicht werden. Vor jeder kostenpflichtigen Zusatzsendung nennen wir den Betrag und warten die Zustimmung ab.
Die eingesetzte Versandart ist bis 500,00 € versichert. Ist das Gerät mehr wert, ist uns das vor dem Versand mitzuteilen, damit eine höhere Deckung gewählt werden kann; die Mehrkosten dafür trägt der Auftraggeber. Ohne vorherige Mitteilung ist der Ersatz im Verlustfall auf diese Regeldeckung begrenzt.
Transportsichere Verpackung ist Sache des Absenders. Grafikkarten gehören ausgebaut, antistatisch verpackt und allseitig gepolstert in den Karton – nicht im eingebauten Zustand. Für Transportschäden infolge unzureichender Verpackung wird nicht gehaftet.
Damit sich eine Sendung zuordnen lässt, gehört die Auftragsreferenz gut sichtbar auf das Paket, und die Sendungsnummer ist uns per E-Mail mitzuteilen. Ohne diese Angaben kann sich der Beginn der Bearbeitung verzögern.
Für beide Wege trägt Nodura das Transportrisiko, soweit der von uns bereitgestellte DHL-Versandschein verwendet und die Sendung gegen Einlieferungsbeleg abgegeben wurde. Diesen Beleg bitte bis zum Abschluss des Auftrags aufbewahren – ohne ihn lässt sich ein Verlust gegenüber dem Zusteller nicht nachweisen. Wählt der Auftraggeber abweichend einen eigenen Versandweg, trägt er dafür das Risiko.
Für den Rückweg gilt die im Auftrag angegebene Lieferadresse. Ist dort niemand anzutreffen, verfährt der Zusteller nach seinen eigenen Regeln – Nachbarschaftszustellung oder Hinterlegung in einer Filiale. Wird die Sendung dort nicht innerhalb der Lagerfrist abgeholt und kommt sie zu uns zurück, ist der erneute Versand nach Absatz 1 kostenpflichtig. Eine Adressänderung nach Absendung ist nur über den Zusteller möglich und liegt außerhalb unseres Einflusses.
In und um München ist statt des Versands eine persönliche Abgabe und Abholung möglich; Termin und Ort werden vorher abgestimmt. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Verbraucher tragen die Kosten der Rücksendung im Widerrufsfall nach den Regeln der Widerrufsbelehrung.
§ 11 Bearbeitungsdauer
Angegebene Bearbeitungszeiten sind Richtwerte ab Eingang des Geräts beziehungsweise ab dem vereinbarten Termin der Fernsitzung, keine Fixtermine.
Verzögert sich die Bearbeitung wesentlich – etwa weil ein Ersatzteil nicht verfügbar ist oder sich am geöffneten Gerät ein Vorschaden zeigt –, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Er kann den Auftrag dann kostenfrei beenden; bereits erbrachte Teilleistungen werden nach § 12 abgerechnet, das Gerät geht auf unsere Kosten zurück.
§ 12 Absage, Abbruch und abgelehnte Aufträge
Bis zum Beginn der Leistung kann der Auftraggeber den Auftrag jederzeit beenden. Abgerechnet werden dann nur bereits erbrachte Teilleistungen und nachweislich angefallene Aufwendungen – etwa ein bereits genutzter Versandschein oder eigens beschafftes Material; der übrige Betrag wird erstattet. Das Widerrufsrecht des Verbrauchers besteht daneben unverändert fort.
Ein vereinbarter Termin für eine Fernsitzung kann bis 24 Stunden vorher kostenfrei verschoben werden. Erscheint der Auftraggeber ohne Absage nicht, bieten wir einen Ersatztermin an. Ab dem zweiten unentschuldigten Ausfall können wir den entstandenen Aufwand pauschal mit 25 € berechnen; der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist, bleibt dem Auftraggeber ausdrücklich möglich.
Zeigt sich am geöffneten Gerät, dass die beauftragte Leistung nicht sinnvoll durchführbar ist, brechen wir ab und melden uns, bevor weitere Kosten entstehen. Der Auftraggeber entscheidet, ob wir dennoch fortfahren. Bricht er ab, berechnen wir nur die bis dahin angefallene Arbeit; der Rückversand bleibt im Preis enthalten.
Wir können einen Auftrag ablehnen oder beenden, wenn ein Gerät erkennbar aus einer Straftat stammt, offensichtlich manipuliert ist oder von ihm eine Gefahr ausgeht. Das betrifft vor allem aufgeblähte, beschädigte oder auslaufende Akkus: solche Geräte dürfen nicht versendet werden und werden von uns nicht angenommen. Wer einen entsprechenden Verdacht hat, meldet sich bitte vorher – dann finden wir einen sicheren Weg.
§ 13 Bauteile, Eigentum und Pfandrecht
Nodura verkauft keine Hardware. Bauteile für einen Neubau kauft der Auftraggeber selbst; unsere Beratung erfolgt provisionsfrei. Insoweit kommt kein Kaufvertrag mit Nodura zustande – Gewährleistungsrechte für die Bauteile bestehen gegenüber dem jeweiligen Verkäufer, etwaige Herstellergarantien daneben.
Beschaffen wir ausnahmsweise auf ausdrücklichen Wunsch ein Bauteil oder Verbrauchsmaterial, geschieht das auf Rechnung des Auftraggebers zum Einkaufspreis zuzüglich der tatsächlichen Nebenkosten. Solche Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Ausgebaute und ersetzte Teile – alte Wärmeleitpads, verbrauchte Paste, defekte Lüfter – entsorgen wir fachgerecht, sofern der Auftraggeber sie nicht vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich zurückverlangt.
Wegen unserer Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag steht uns an dem zur Bearbeitung überlassenen Gerät das gesetzliche Unternehmerpfandrecht nach § 647 BGB zu.
§ 14 Vollständige Erbringung der Leistung
Dieser Zeitpunkt ist an mehreren Stellen maßgeblich – vor allem für das Erlöschen des Widerrufsrechts. Deshalb ist er hier ausdrücklich definiert.
- Bei Fernwartung: mit Abschluss der Sitzung und Übermittlung des Messprotokolls.
- Bei Arbeiten am Gerät und bei Konsolen: mit Abschluss der Arbeiten und Übergabe beziehungsweise Absendung des Geräts an den Auftraggeber, einschließlich Messprotokoll.
- Beim Zusammenbau: mit Fertigstellung, bestandenem Stabilitätstest und Übergabe beziehungsweise Absendung.
§ 15 Gewährleistung und Mängel
Für die eigenen Arbeiten – insbesondere die Applikation von Wärmeleitmaterial und die Montage – gilt eine Gewährleistung von zwölf Monaten ab vollständiger Erbringung. Zeigt sich in diesem Zeitraum ein Mangel an der Ausführung, wird nachgebessert; ist das zweimal fehlgeschlagen, kann der Auftraggeber mindern oder zurücktreten. Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Mängelrechte unberührt, soweit sie weiter reichen.
Für eine Nachbesserung im Gewährleistungsfall tragen wir Hin- und Rückversand; die Begrenzung auf je eine Sendung nach § 10 Absatz 1 gilt dafür nicht.
Nicht erfasst sind Mängel, die nicht auf der Ausführung beruhen: Bauteilausfälle durch Alterung oder Vorschäden, Folgen von Veränderungen durch Dritte nach der Übergabe, sowie Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Transport oder Aufstellung.
Bei gelieferten Bauteilen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem jeweiligen Verkäufer sowie etwaige Herstellergarantien; Nodura unterstützt bei der Abwicklung.
§ 16 Haftung
Für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz haftet Nodura unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Nodura nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist, und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die leistungsspezifischen Grenzen – insbesondere zu Vorschäden, Datenverlust, Übertaktung und Herstellergarantien – sind im Haftungsausschluss im Einzelnen erläutert. Er ist Bestandteil dieser Bedingungen.
§ 17 Herstellergarantien
Das Öffnen von Grafikkarten, Notebooks und Spielkonsolen kann eine freiwillige Herstellergarantie beeinträchtigen oder beenden. Darauf wird vor Durchführung hingewiesen; solche Arbeiten erfolgen ausschließlich nach ausdrücklicher Freigabe des Auftraggebers.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer des Geräts bleiben davon unberührt – eine Herstellergarantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, keine gesetzliche Pflicht.
§ 18 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten, die Bedingungen für das Erlöschen des Widerrufsrechts und das Muster-Widerrufsformular stehen in der Widerrufsbelehrung.
Unternehmer haben kein Widerrufsrecht; die Vorschriften über Fernabsatzverträge mit Verbrauchern gelten für sie nicht.
§ 19 Nicht abgeholte Geräte
Nach Abschluss der Arbeiten wird der Auftraggeber zur Abholung aufgefordert oder der Rückversand abgestimmt. Reagiert er nicht, wird die Aufforderung nach 14 Tagen in Textform wiederholt.
Ab dem 30. Tag nach der ersten Aufforderung kann für die Aufbewahrung ein Entgelt von 1,50 € pro Tag verlangt werden, höchstens jedoch der Wert des Geräts. Ansprüche des Auftraggebers auf Herausgabe bleiben bestehen.
Ist ein Gerät auch zwölf Monate nach der ersten Aufforderung nicht abgeholt und bleiben zwei Aufforderungen in Textform ohne Reaktion, können wir es nach vorheriger Androhung mit einer weiteren Frist von vier Wochen nach den Regeln über den Selbsthilfeverkauf (§§ 383 ff. BGB) verwerten. Ein Überschuss wird nach Abzug der offenen Forderungen und der Kosten der Verwertung an den Auftraggeber ausgekehrt.
§ 20 Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs, die die Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen, befreien für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Dazu zählen unter anderem Streik oder Betriebsstörungen beim Zusteller, behördliche Anordnungen, Naturereignisse, längerer Ausfall von Strom oder Netzverbindung sowie – weil Nodura ein Einzelunternehmen ist – eine länger andauernde Erkrankung des Inhabers. Wir informieren unverzüglich und nennen einen neuen Zeitrahmen.
Dauert die Behinderung länger als vier Wochen, können beide Seiten den Vertrag beenden. Bereits erbrachte Teilleistungen werden abgerechnet, der Rest wird erstattet; eingeschickte Hardware geht auf unsere Kosten zurück.
§ 21 Zusätzliche Regelungen für Unternehmer
Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend und abweichend:
- Die Gewährleistungsfrist für die eigenen Arbeiten beträgt zwölf Monate ab vollständiger Erbringung; die gesetzliche Verjährung bei Vorsatz bleibt unberührt.
- Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe in Textform anzuzeigen.
- Ein Widerrufsrecht besteht nicht.
- Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.
- Größere Aufträge, wiederkehrende Aufträge und Rahmenvereinbarungen werden individuell angeboten; dafür bitte das Kontaktformular mit der Angabe „gewerbliche Anfrage“ nutzen.
§ 22 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaats unberührt.
Mitteilungen im Rahmen des Vertrags erfolgen per E-Mail an die zuletzt mitgeteilte Adresse. Der Auftraggeber hält diese Adresse aktuell und prüft im Zweifel den Spam-Ordner; Fristen – etwa die Aufforderung zur Abholung nach § 19 – laufen ab Zugang dieser E-Mails.
Ansprüche aus diesem Vertrag kann der Auftraggeber nur mit unserer Zustimmung auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG). Bei Beschwerden bitten wir um direkte Kontaktaufnahme – erfahrungsgemäß lässt sich damit fast alles unmittelbar klären.
Änderungen dieser Bedingungen gelten nur für Verträge, die nach Inkrafttreten der neuen Fassung geschlossen werden. Für einen bestehenden Auftrag gilt die Fassung, die bei Bestellung eingesehen und bestätigt wurde; sie liegt der Auftragsbestätigung bei.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Siehe auch: Widerrufsbelehrung · Haftungsausschluss · Datenschutzerklärung · Impressum